Berufseinbrecher T. aus Komm versteht die Welt nichtmehr!!! Nachdem er der Aufforderung eines großen Telekommunikationsunternehmens folge leistete: "Steigen Sie ein..in Ihrem T-Punkt"...mußte er sich nun vor Gericht verantworten. Auf seinen Einwand hin, das es ja wohl nur Recht und Billig wäre,der Aufforderung nachzukommen, erwähnte der vorsitzende Richter A.B.Zocke,daß Recht und Gesetzt 2 verschiedene Füße wären;was den Angeklagten dazu veranlasste;sehr betroffen auf seine Schuhe zu sehen.
Darauf hin brach ein Tumult unter der Zuhörerschaft (die größtenteils aus "abgesanden" der konkurierenden Unternehmen bestand) aus.
Die durch Handy informierten Sicherheitskräfte,sorgten darauf durch Überlastung aller Netze dafür,das im Nullkommanix Ruhe eintrat...
Darauf hin beantragte der Verteitiger,eine Beschlagnahmung des Handys,um sogleich einen Befangenheitsantrag zu stellen,da der Richter oben genannten Anbieter benutzte.  In nur wenigen Minuten wurde die Verhandlung auf den St. Nimmerleinstag verschoben,und der Angeklagte konnte (nach Einzug seiner Schuhe) den Gerichtssaal auf freiem Fuß verlassen,wo sich sofort eine Delegation der "freischaffenden Schuhverkäufer" auf ihn stürzte.”
Tödlicher Unfall durch betrunkenen Streufahrzeug-Fahrer
« am: 09.01.2011, 11:26:40 »
in der Gemeinde Wald (Oberpfalz) hat ein betrunkener Fahrer eines Streufahrzeuges einen Fußgänger tödlich verletzt. Der Fahrer selbst hatte die Polizei informiert, war sich jedoch gar nicht selbst bewusst dass er selbst den tödliichen Unfall verursacht hatte.
Das Opfer (51) war offenbar auf dem Nach-Hause-Weg von einem Neujahrsempfang der Gemeinde von dem Streufahrzeug erfasst worden. Zunächst war auch die Polizei davon ausgegangen, dass der Unfallverursacher Fahrerflucht begangen hatte. Im Laufe der Ermittlungen hat sich jedoch herausgestellt dass der Mann von dem Streufahrzeug erfasst worden war.