„Im November 2000 kaufte Mr. Grazinski ein brandneues Motor Home der Marke Winnebago von 10 m Länge. Als er nach erfolgtem Kauf des Vehikels auf der Heimfahrt war, beschleunigte er auf der Autobahn auf 110 km/h und verließ den Fahrersitz, um sich hinten in der Kabine einen Kaffee zuzubereiten. Natürlich geriet das Motor Home über den Straßenrand hinaus und drehte sich mehrere Male um sich selbst. Mr Grazinski verklagte Winnebago, da die Firma in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges nicht ausdrücklich darauf verwiesen hatte, man dürfe während der Fahrt das Steuer nicht verlassen, um sich einen Kaffee zuzubereiten. Er erhielt 175 Mio. Dollar zugesprochen zuzüglich eines neuen Motor Home (Winnebago brachte daraufhin eine solche Ergänzung in ihre Betriebsanleitung ein, für den Fall, dass weitere Idioten ihre Fahrzeuge erwerben sollten...)..!”
Nach einem neuen Urteil des BGH sind solche Verträge mit Gaslieferanten ungültig, die dem Lieferanten zwar auf Grund gestiegener Beschaffungspreise erlauben den Abnehmerpreis zu erhöhen aber keine Klausen enthalten, die diesen Lieferanten verpflichtet bei sinkenden Beschaffungspreisen auch die Verbraucherpreise zurückzunehmen.
Die Karlsruher Richter gaben damit einer Klage statt, die rund 160 Verbraucher gegen Erhöhungen aus den Jahren 2005 und 2006 eingereicht hatten.