Nach einem neuen Urteil des BGH sind solche Verträge mit Gaslieferanten ungültig, die dem Lieferanten zwar auf Grund gestiegener Beschaffungspreise erlauben den Abnehmerpreis zu erhöhen aber keine Klausen enthalten, die diesen Lieferanten verpflichtet bei sinkenden Beschaffungspreisen auch die Verbraucherpreise zurückzunehmen.
Die Karlsruher Richter gaben damit einer Klage statt, die rund 160 Verbraucher gegen Erhöhungen aus den Jahren 2005 und 2006 eingereicht hatten.