Als Coca-Cola in den 20er Jahren die berühmte braune Limonade auf den chinesischen Markt brachte, verwendete der Konzern nur wenig Zeit auf die komplexen linguistischen und kulturellen Aspekte der Namensforschung. Coca-Cola klang im chinesischen etwa wie Kou-ke-kou-la, was je nach Dialekt "Ein durstiger Mund und ein Mund voller Kerzenwachs" oder "ein weibliches Pferd, mit Kerzenwachs gefüllt" bedeutete. Coca-Cola bewies jedoch Lernfähigkeit und änderte die phonetische Übersetzung in Ke-kou-ke-le, was immer noch nach Coca-Cola klingt, aber nun "schmackhaft und glücklich" bedeutet.
Nach einem neuen Urteil des BGH sind solche Verträge mit Gaslieferanten ungültig, die dem Lieferanten zwar auf Grund gestiegener Beschaffungspreise erlauben den Abnehmerpreis zu erhöhen aber keine Klausen enthalten, die diesen Lieferanten verpflichtet bei sinkenden Beschaffungspreisen auch die Verbraucherpreise zurückzunehmen.
Die Karlsruher Richter gaben damit einer Klage statt, die rund 160 Verbraucher gegen Erhöhungen aus den Jahren 2005 und 2006 eingereicht hatten.