„Wenn Marius P. morgens betrunken nach Hause kommt, so zieht er sich im Treppenhaus aus und gibt ähnliche Laute wie eine Kuckucksuhr von sich. Damit stört er die Ruhe und die richtige Uhrzeit im Haus.”
GEZ darf auch bei längerer Abwesenheit zur Kasse bitten
« am: 01.05.2008, 13:47:45 »
Laut dem Verwaltungsgericht in Trier müssen die Fernseh-und Rundfunkgebühren auch bei längerer Abwesenheit weiterhin gezahlt werden. Ein Gebührenzahler hatte geklagt, weil er aufgrund eines einmonatigen Auslandaufenthaltes, seine Geräte abmelden wollte. Seine Wohnung stünde in der Zeit leer und die Geräte würden infolge dessen nicht benutzt werden. Der für dort zuständige Sudwestrundfunk war der Ansicht, dass die Gebührenpflicht nicht vom Gebrauch der Geräte abhänge, sondern von der Tatsache, dass die Geräte nunmal vorhanden seien und die Möglichkeit der Nutzung bestünde. Dieser Meinung war auch das Verwaltungsgericht in Trier. Wenn ein Rundfunkgerät repariert werden müsse, wäre dies schließlich ebenfalls kein Grund für eine Abmeldung. Diese Möglichkeit bestünde erst wenn der Empfang von Rundfunksendungen technisch auf Dauer ausgeschlossen sei.