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Auch Gedichte im Netz sind geschützt
« am: 26.03.2008, 14:54:46 » |
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Auch wer von einer Webseite Gedichte kopiert und selbst veröffentlicht macht sich strafbar, so urteilte nun das Saarländische Oberlandesgericht. Solange nicht ausdrücklich die Weiterverbreitung gestattet ist, darf diese nur mit Einverständnis des Verfassers erfolgen.
Grund der Entscheidung war der Streit zwischen zwei Webseitenbetreiberinnen. Die eine hatte ein selbst verfasstes Gedicht online gestellt. Die andere dieses ohne Genehmigung kopiert und auf ihre eigene Webseite gesetzt, worauf die erstere klagte und letztere nun das Gedicht entfernen muss.
Quelle:
http://www.netzeitung.de/feuilleton/947277.htmlStichworte: Webseite, gedichte, Oberlandesgericht, Saarland, Internet
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