„Florida verbietet es unverheirateten Frauen, sonntags mit dem Fallschirm abzuspringen. Dafür regelt ein anderes Landesgesetz, daß Elefanten, die am Straßenrand abgestellt werden, gleichviele Münzen in die Parkuhr einzuwerfen haben wie Autos. Öffentliches Entlassen von Darmwinden ist donnerstags nach 18 Uhr ein Straftatbestand, nacktes Duschen ständig.”
Nicht nur Filesharer müssen sich vor Gerichten fürchten. Offenbar nun auch TV-Total mit Galionsfigur Stefan Raab.
Wie jetzt bekannt wuede hatte der Bundesgerichtshof bereits im Dezember 2007 entschieden, dass Raab nicht ohne weiteres Teile anderer Sendungen und anderer Sender ausstrahlen darf. Im vorliegenden Fall hatte der Hessische Rundfunk auf Lizenzgebühren für 20 Sekunden Regionalprogramm geklagt bei dem ein Reporter versucht hatte Passanten zum "Jodeln" zu überreden.
Nach Ansicht des Gerichtes hatte Raab diesem Beitrag keine eigene kreative Leistung hinzugefügt und wurde daher zur Zahlung von 1.278,23 Euro Lizenzgebühr verurteilt.
Das Gericht stellte aber fest, dass im Einzelfall zu prüfen sei, ob eine Eigenleistung des Veröffentlichen vorliege. Sollte dies der Fall sein, so können weiterhin kurze Ausschnitte von Fremdmaterial "zitiert" werden.
Stichworte: Stefan Raab, Raab, TV-Total, Gericht, Prozess, PRO 7 Stichworte: Stefan Raab Raab TV-Total Gericht Prozess PRO 7