„Was wir einen glänzenden Gedanken nennen, ist gewöhnlich nur ein bestechender Ausdruck, der uns mit Hilfe eines Körnchens Wahrheit einen verblüffenden Irrtum aufdrängt.”
Nichts haben die Einwände genervter Anwohner in Leibzig und Halle gebracht. Das Bundesverwaltungsgericht entschied,
dass nach wie vor Tag und Nacht Militär- und Frachtmaschinen den Flughafen benutzen können.
Auch die zivile Luftfahrt darf weiterhin den späten Abend und den frühen Morgen für Flugbewegungen nutzen. Die Fluglärm-Klage wurde damit in allen Punkten abgeschmettert.