Steuererkärung bei mehr als 60 Finanzämtern - erfolglos
« am: 05.09.2008, 22:23:28 »
Haben Sie schon gewusst, dass man mehr als eine Steuerklärung beim Finanzamt einreichen kann? Ein Ex-Finanzbeamter hatte mehr als 60 Steuerklärungen bei verschiedenen Finanzämtern abgegeben, in der Hoffnung, von jedem Rückzahlungen zu erhalten.
Nur durch den Einsatz einer fleißigen Finanzbeamtin wurden die Machenschaften aufgedeckt.Der 59-jährige ehemalige Staatsdiener solle bei mehr als 60 Finanzämtern bundesweit Einkommenssteuererklärungen eingereicht und Steuerrückerstattung geltend gemacht haben.
Hierfür ließ er in Malaysia 480 Lohnsteuerkarten für das Jahr 2007 drucken, meldete sich bei den zuständigen Einwohnermeldeämter an und eröffnete jeweils ein gesondertes Sparkonto. Um das Rückfragerisiko zu minimieren, hatte er in seinen Steuererklärungen nur Pauschalbeträge geltend gemacht. Einer Mitarbeiterin des Finanzamtes Mühlhausen fiel die gefälschte Steuerkarte aber auf.
Insgesamt hätte sich der Mann aus der Staatskasse runde 120.000 Euro ergaunern können. Der erfinderische Ex-Finanzbeamte muss sich jetzt von dem Landesgericht Mühlhausen wegen Urkundenfälschung und Steuerhinterziehung verantworten.
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