„Im November 2000 kaufte Mr. Grazinski ein brandneues Motor Home der Marke Winnebago von 10 m Länge. Als er nach erfolgtem Kauf des Vehikels auf der Heimfahrt war, beschleunigte er auf der Autobahn auf 110 km/h und verließ den Fahrersitz, um sich hinten in der Kabine einen Kaffee zuzubereiten. Natürlich geriet das Motor Home über den Straßenrand hinaus und drehte sich mehrere Male um sich selbst. Mr Grazinski verklagte Winnebago, da die Firma in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges nicht ausdrücklich darauf verwiesen hatte, man dürfe während der Fahrt das Steuer nicht verlassen, um sich einen Kaffee zuzubereiten. Er erhielt 175 Mio. Dollar zugesprochen zuzüglich eines neuen Motor Home (Winnebago brachte daraufhin eine solche Ergänzung in ihre Betriebsanleitung ein, für den Fall, dass weitere Idioten ihre Fahrzeuge erwerben sollten...)..!”
Neun Jahre in einer Campinghütte gefangen: Vom eigenen Mann!
« am: 05.09.2008, 20:15:49 »
In Schweden hat ein Mann seine Partnerin ca. neun Jahre in einer Campinghütte festgehalten. Bereits am Mittwoch wurde er
durch die Polizei in Eksjö festgenommen. Das Alter gab der Rundfunksender SR mit 60 bis 70 Jahren an.
Seine Partnerin leidet schwer an multipler Sklerose und ist nun stark abgemagert in ein Krankenhaus gebracht worden. Schon seit 1999 hatte der mann sie offenbar eingesperrt.
Stichworte: MS, Schweden, eingesperrt, Frau, multiple Sklerose Stichworte: MS Schweden eingesperrt Frau multiple Sklerose
das kommt wohl noch erschwerend hinzu. Da stellt sich schon fast die Frage, ob man es noch einsperren nennen kann. Unterlassene Hilfeleistung weil er ärztliche Hilfe hätte einholen müssen, ok, das sicher, aber freiheitsberaubung?
IP: [
Gespeichert ]
Moritz
« Antwort #10 am: 07.09.2008, 11:02:12 »
Es ist die Frage, ob sie gesagt hat, daß sie gehen möchte. Wenn er das dann verweigert hat, würde ich schon sagen, daß es unter Freiheitsberaubung fällt. Die unterlassene Hilfeleistung kommt dann noch dazu. (oder umgekehrt...)