„3. Oktober 1998 Terrence Dickson, Pennsylvania, wollte das Haus, in welches er soeben eingebrochen war, durch die Garage verlassen. Bedingt durch eine Störung des Öffnungsmechanismus am Garagentor war er nicht in der Lage, dieses zu öffnen. Er konnte aber auch nicht ins Haus zurück, da die Türe automatisch ins Schloss gefallen war und ohne Schlüssel nicht mehr geöffnet werden konnte. Die Bewohner des Hauses weilten in den Ferien. Mr. Dickinson überlebte die 8 Tage Aufenthalt in der Garage nur, weil er einen Vorrat Pepsi und Trockennahrung für Hunde in der Garage zur Verfügung hatte. Er klagte die Eigentümer des Hauses an für die erlittene Tortur, entstanden durch die vorgefundene Situation, und erhielt eine Halbe Million Dollar zugesprochen...!”
Bäckerfall gegen Westermann: Arbeitsgericht hat entschieden
« am: 10.03.2009, 20:08:18 »
Ein Bäcker aus Bergkamen hat sich seinen Arbeitsplatz nun förmlich erstritten.
Der 26-Jährige war bei der Bäckereikette Westermann beschäftigt gewesen und soll sich seine Frühstücksbrötchen mit Paprikapaste aus dem Eigentum der Kette bestrichen haben. Darauf hin wurde der Mann fristlos entlassen und klagte gegen die Entlassung vor dem Arbeitsgericht in Dortmund.
Heute nun fiel das Urteil. Westermann hat sein rechtswidriges Verhalten sofort einzustellen und den Bäcker wieder als solchen zu beschäftigen. Ausserdem hatte es die Bäckerei-Kette Westermann es nicht für nötig befunden, entsprechend den Betriebsrat der Firma zu involvieren, was das Gericht rügte.