„Wie zu Protokoll gegeben, wurden die vier Jugendlichen in einem unbeleuchteten Gäßchen von einer unbekannten älteren Frau angehalten, die über ihre kleine Rente jammerte und um einen Betrag für alkoholische Getränke bat. Da die vier Jugendlichen den Betrag nicht aufbringen konnten, wurden sie von der Unbekannten angegriffen und brutal zusammengeschlagen. Nach der Frau wird gefahndet.”
Streit vor Gericht um Film zum Kannnibalen von Rohtenburg
« am: 25.05.2009, 22:58:26 »
Der Kannibale von Rotenburg soll in die Kinos kommen. Das beschäftigt jetzt den Bundesgerichtshof.
Der Bundesgerichtshof muss entscheiden, ob das Persönlichkeitsrecht von Armin Meiwes, der als Kannibale von Rotenburg bekannt geworden ist, über dem Recht der Kunst- und Filmfreiheit steht. Der bereits als Mörder zu lebenslanger Haft verurteilte Armin Meiwes hatte 2001 in seinem Haus in Rotenburg einen Mann ermordet und teilweise verspeist. Meiwes hatte sich gegen die Aufführung des Filmes vor dem OLG Frankfurt/Main bislang erfolgreich gewehrt, die Produktionsfirma legte Berufung ein.
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