„Die Befragte ist trotz ihrer 88 Jahre sehr rege, wenn sie gleichzeitig auf dem Balkon sitzen, ein Buch lesen, eine Mütze für das Enkelkind stricken, die Vögel füttern und außerdem noch Gespräche vom Nachbarbalkon verfolgen kann, wo man sich abfällig über sie äußert.”
Wohl im Laufe des nächsten Jahres soll der Richterspruch über die Rechtmäßigkeit der aktuellen Regelung zur Pendlerpauschale vorliegen. Derzeit können abhängig Beschäftigte ihren Weg von und zur Arbeitsstelle erst ab dem 21. Fahrtkilometer von der Steuer absetzen. Mehrere Bürger hatten gegen diese Regelung geklagt.
Im Umfeld der Verhandlung versucht die SPD nun, die alte Regelung wieder einzuführen, dann aber pro Kilometer nicht mehr 30, sondern nur noch zwischen 20 und 25 ct. zu erstatten.