„Die Wahrheit widerspricht unserer Natur, der Irrtum nicht, und zwar aus einem sehr einfachen Grunde: Die Wahrheit fordert, dass wir uns für beschränkt erkennen sollen, der Irrtum schmeichelt uns, wir seien auf eine oder die andere Weise unbegrenzt.”
Die Eltern eines 12 Jahre alten muslimischen Mädchens hatten vor dem Verwaltungsgericht in Düsseldorf geklagt. Der Grund war der gemischte Schwimmunterricht mit Jungs. Die Klage wurde abgewiesen. Nach Ansicht der Richter gebe es in der heutigen Zeit viele Möglichkeiten, seinen Körper im Schwimmbecken zu bedecken. Hierbei handle es sich nur um einen minimalen Eingriff in die Religionsfreiheit. Die Eltern des Mädchens haben noch die Möglichkeit in Berufung zu gehen.
Keine Ahnung . Aber wenn du das meinst was ich denke, dann wäre das als Schwimmkleidung äußerst ungeeignet, weil es das arme Mädchen gnadenlos nach unten ziehen würde.