„Soeben wird gemeldet, das wiedermal eine Zeitungsente aus dem Pressedschungel entkommen ist... Der Verein der vereinigten Journaillisten bittet, bei Auffindung, dieselbe möglichst unbeschadet wieder im Blätterwald auszusetzen.”
Nichts haben die Einwände genervter Anwohner in Leibzig und Halle gebracht. Das Bundesverwaltungsgericht entschied,
dass nach wie vor Tag und Nacht Militär- und Frachtmaschinen den Flughafen benutzen können.
Auch die zivile Luftfahrt darf weiterhin den späten Abend und den frühen Morgen für Flugbewegungen nutzen. Die Fluglärm-Klage wurde damit in allen Punkten abgeschmettert.