„Wie uns gemeldet wurde, lief die Ehefrau mit der Wäsche ihres Mannes, den Federbetten und dem Geliebten weg. Der Wert dieser Dinge beträgt ca. 520,- DM.”
Nichts haben die Einwände genervter Anwohner in Leibzig und Halle gebracht. Das Bundesverwaltungsgericht entschied,
dass nach wie vor Tag und Nacht Militär- und Frachtmaschinen den Flughafen benutzen können.
Auch die zivile Luftfahrt darf weiterhin den späten Abend und den frühen Morgen für Flugbewegungen nutzen. Die Fluglärm-Klage wurde damit in allen Punkten abgeschmettert.