Dieser Frage geht nun auch der Bundesfinanzhof nach. Konkret können Politiker des Bundes- und der Landtage eine Abgeordnetenpauschale geltend machen, in deren Höhe sie Geld vom Finanzamt zurück erhalten.
Dagegen haben eine ganze Reihe von Steuerzahlern geklagt. Der Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes sei verletzt, daher möchten sie selbst auch eine entsprechende Pauschale in ihrer Steuererklärung anrechnen können. Immerhin würde es sich um bis zu 3.800 Euro im Monat handeln.
Da sieht man mal wieder. Alle sind gleich und manche sind gleicher. Politiker haben die Steuerbefreiung am dringensten nötig. (Hast du kein Vogelzeig-Smilie? *g*)