Wussten Sie, dass 1964 ein US-Gericht einer Frau 50.000 Dollar Schmerzensgeld zusprach, die geklagt hatte, ein Unfall in einem öffentlichen Verkehrsmittel habe sie zur Nymphomanin gemacht?
Ein Ordnungsgeld in Höhe von 22.000 Euro verhängte das Bundestags-Präsidium gegen den SPD-Bundestagsabgeordneten und früheren Innenminister Otto Schily. Der Hintergrund waren fehlende Angaben bezüglich Schilys Nebeneinkünfte als anwaltlicher Berater für den Siemens-Konzern. Diesbezüglich hatte er lediglich angegeben, dass seine Gesamteinkünfte als Anwalt mehr als 7000 Euro im Monat betrugen. Laut Medienberichten soll Schilys Einkommen daraus, zwischen März und September des Jahres 2007, ca. 140.000 Euro betragen haben. Das Ordnungsgeld, in Höhe von 3 Monatsdiäten, liegt allerdings unter der Hälfte der möglichen Obergrenze. Der Ex-Innenminister hatte bereits im Vorfeld angekündigt, dass er vor das Bundesverwaltungsgericht ziehe, falls er bestraft werde.