„Sollte der Druck in der Kabine sinken, fallen automatisch Sauerstoffmasken aus der Kabinendecke. Hören Sie auf zu schreien, ziehen Sie die Maske zu sich heran und platzieren Sie sie fest auf Mund und Nase. Wenn Sie mit einem kleinen Kind reisen, ziehen Sie erst Ihre eigene Maske auf, und helfen anschließend dem Kind. Wenn Sie mit zwei kleinen Kindern reisen, ist jetzt der Zeitpunkt zu entscheiden, welches Sie lieber haben.”
52-Jährige wegen Mordes vor Gericht - Strafrecht nicht anwendbar
« am: 15.06.2008, 14:56:43 »
Weil sie einen 75-jährigen Radfahrer am 10. Februar vorsätzlich mit ihrem Wagen angefahren und anschließend mit einem Beil seinen Kopf traktiert haben soll, muss sich eine 52-Jährige nun vor dem Landgericht in Dessau-Roßlau verantworten.
Das Opfer verstarb wegen massiver Verletzungen am Kopf noch am Tatort. Die mutmaßliche Täterin soll nach Angaben der Polizei selbst die Polizei herbeigeholt haben, wobei sie jedoch vorgab in einen Unfall mit tödlichem Ausgang verwickelt gewesen zu sein. Als die Polizeibeamten jedoch am Tatort eintrafen, gab sie zu, den 75-Jährigen absichtlich angefahren und geschlagen zu haben. Dabei gab die 52-Jährige an, aus Frustrierung über ihre Arbeitslosigkeit gehandelt zu haben, da sie ihr Opfer als Konkurrenten angesehen habe. Die Frau kannte den 75-Jährigen vor der Tat jedoch nicht.
Die zuständige Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass die Frau wegen einer "chronifizierten schizophrenen Psychose im Zustand der Schuldunfähigkeit" handelte und daher nicht strafrechtlich belangt werden kann. Obwohl ihr also Mord aus niederen Beweggründen vorgeworfen wird und das Mordmerkmal der Grausamkeit aus Sicht der Staatsanwaltschaft erfüllt wird, soll im Prozess nur entschieden werden, ob die Frau in der geschlossenen Abteilung eines psychiatrischen Krankenhauses untergebracht wird. Dort befindet sie sich bereits seit ihrer Festnahme.