Übersicht Home   Forum Forum   Forum Bildergallerien   Chat Chat (0 online)
Hilfe  Hilfe  Suche
 Kalender  Kalender  Benutzerkarte  Karte
Willkommen Gast. Bitte einloggen oder registrieren.
Haben Sie Ihre Aktivierungs E-Mail übersehen?
*
Home > News (Forum) > Regionen > 52-Jährige wegen Mordes vor Gericht - Strafrecht nicht anwendbar
Seiten: [1] nach unten
News: 52-Jährige wegen Mordes vor Gericht - Strafrecht nicht anwendbar  (Gelesen 4244 mal) Drucken
 
Jetzt News einliefern
 
Weitere News:
IconLeergut fehlt
IconAntisemitismus auf deutschem Boden: Polizei verprügelt Professor
IconSommer gerettet
IconAuf der Flucht erschossen - Weit kam er nicht.
IconNächtliche Unwetterfront rollt über den Westen Deutschlands
IconLünen: Beatmungsstation wegen erheblicher Pflegemängel geräumt
IconZersetzende Schulpolitik zeigt nachhaltige Wirkung
IconSöder im Kreuzfeuer - Des Teufels Blutgelust
IconSöders Kreuz: Eine bayerische Posse
IconLesben-Kuss: Attacke und Rauswurf aus Einkaufszentrum wegen Ekel
52-Jährige wegen Mordes vor Gericht - Strafrecht nicht anwendbar
« am: 15.06.2008, 14:56:43 »

Weil sie einen 75-jährigen Radfahrer am 10. Februar vorsätzlich mit ihrem Wagen angefahren und anschließend mit einem Beil seinen Kopf traktiert haben soll, muss sich eine 52-Jährige nun vor dem Landgericht in Dessau-Roßlau verantworten.



Das Opfer verstarb wegen massiver Verletzungen am Kopf noch am Tatort. Die mutmaßliche Täterin soll nach Angaben der Polizei selbst die Polizei herbeigeholt haben, wobei sie jedoch vorgab in einen Unfall mit tödlichem Ausgang verwickelt gewesen zu sein. Als die Polizeibeamten jedoch am Tatort eintrafen, gab sie zu, den 75-Jährigen absichtlich angefahren und geschlagen zu haben. Dabei gab die 52-Jährige an, aus Frustrierung über ihre Arbeitslosigkeit gehandelt zu haben, da sie ihr Opfer als Konkurrenten angesehen habe. Die Frau kannte den 75-Jährigen vor der Tat jedoch nicht.

Die zuständige Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass die Frau wegen einer "chronifizierten schizophrenen Psychose im Zustand der Schuldunfähigkeit" handelte und daher nicht strafrechtlich belangt werden kann. Obwohl ihr also Mord aus niederen Beweggründen vorgeworfen wird und das Mordmerkmal der Grausamkeit aus Sicht der Staatsanwaltschaft erfüllt wird, soll im Prozess nur entschieden werden, ob die Frau in der geschlossenen Abteilung eines psychiatrischen Krankenhauses untergebracht wird. Dort befindet sie sich bereits seit ihrer Festnahme.



Stichworte: Mord, Prozess, Verkehrsunfall, Psychose
Stichworte: Mord  Prozess  Verkehrsunfall  Psychose


Quelle: de.news.yahoo.com



     

Diese News stammt aus dem NewsParadies
 top
 IP: [ Gespeichert ]
 eingeliefert von: derMarcel    facebook  twitter  google+  
Lion

*
Kolumnist
Stammtisch HC

InventarInventarInventar
« Antwort #1 am: 15.06.2008, 17:10:23 »
Naja, wenn sie dann weggesperrt bleibt.
 top
 IP: [ Gespeichert ]
Profil anzeigen
LuckyStrike
« Antwort #2 am: 15.06.2008, 20:43:59 »
Naja, wenn sie dann weggesperrt bleibt.
und nicht nach einem Jahr wieder durch die Gegentanzt
 top
 IP: [ Gespeichert ]
Lion

*
Kolumnist
Stammtisch HC

InventarInventarInventar
« Antwort #3 am: 15.06.2008, 23:11:27 »
Yup, dann könnte es auch dich oder mich treffen  Schreck lass nach
 top
 IP: [ Gespeichert ]
Profil anzeigen
0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.
« vorheriges nächstes »
Drucken
Seiten: [1] nach oben  
« vorheriges nächstes »
Gehe zu:    top

    Newsparadies | Impressum | Datenschutz | Powered by SMF 1.0.7.
© 2001-2005, Lewis Media. Alle Rechte vorbehalten.