„Wie zu Protokoll gegeben, wurden die vier Jugendlichen in einem unbeleuchteten Gäßchen von einer unbekannten älteren Frau angehalten, die über ihre kleine Rente jammerte und um einen Betrag für alkoholische Getränke bat. Da die vier Jugendlichen den Betrag nicht aufbringen konnten, wurden sie von der Unbekannten angegriffen und brutal zusammengeschlagen. Nach der Frau wird gefahndet.”
52-Jährige wegen Mordes vor Gericht - Strafrecht nicht anwendbar
« am: 15.06.2008, 14:56:43 »
Weil sie einen 75-jährigen Radfahrer am 10. Februar vorsätzlich mit ihrem Wagen angefahren und anschließend mit einem Beil seinen Kopf traktiert haben soll, muss sich eine 52-Jährige nun vor dem Landgericht in Dessau-Roßlau verantworten.
Das Opfer verstarb wegen massiver Verletzungen am Kopf noch am Tatort. Die mutmaßliche Täterin soll nach Angaben der Polizei selbst die Polizei herbeigeholt haben, wobei sie jedoch vorgab in einen Unfall mit tödlichem Ausgang verwickelt gewesen zu sein. Als die Polizeibeamten jedoch am Tatort eintrafen, gab sie zu, den 75-Jährigen absichtlich angefahren und geschlagen zu haben. Dabei gab die 52-Jährige an, aus Frustrierung über ihre Arbeitslosigkeit gehandelt zu haben, da sie ihr Opfer als Konkurrenten angesehen habe. Die Frau kannte den 75-Jährigen vor der Tat jedoch nicht.
Die zuständige Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass die Frau wegen einer "chronifizierten schizophrenen Psychose im Zustand der Schuldunfähigkeit" handelte und daher nicht strafrechtlich belangt werden kann. Obwohl ihr also Mord aus niederen Beweggründen vorgeworfen wird und das Mordmerkmal der Grausamkeit aus Sicht der Staatsanwaltschaft erfüllt wird, soll im Prozess nur entschieden werden, ob die Frau in der geschlossenen Abteilung eines psychiatrischen Krankenhauses untergebracht wird. Dort befindet sie sich bereits seit ihrer Festnahme.