„Etwas Sinnlichkeit und Parteilichkeit für den Freund scheint mir zur Freundschaft in dieser Welt zu gehören. Denn wolltest du an ihm nur die wirklch ehr- und liebenswürdigen Eigenschaften ehren und lieben, wofür wärst du dann sein Freund; das soll ja jeder unparteiische Mensch tun. Nein, du mußt deinen Freund mit allem, was an ihm ist, in deinen Arm und deinen Schutz nehmen.”
Nichts haben die Einwände genervter Anwohner in Leibzig und Halle gebracht. Das Bundesverwaltungsgericht entschied,
dass nach wie vor Tag und Nacht Militär- und Frachtmaschinen den Flughafen benutzen können.
Auch die zivile Luftfahrt darf weiterhin den späten Abend und den frühen Morgen für Flugbewegungen nutzen. Die Fluglärm-Klage wurde damit in allen Punkten abgeschmettert.