„Trugschluss: Ein guter Bumerang kommt zum Werfer zurück.”
Nur der für Wurfübungen konstruierte Bumerang soll zu seinem Werfer zurückkommen. Der eigentliche, von den Aborigine zur Jagd eingesetzte Bumerang, soll weit fliegen und eine gut abschätzbare Flugbahn besitzen.
Nichts haben die Einwände genervter Anwohner in Leibzig und Halle gebracht. Das Bundesverwaltungsgericht entschied,
dass nach wie vor Tag und Nacht Militär- und Frachtmaschinen den Flughafen benutzen können.
Auch die zivile Luftfahrt darf weiterhin den späten Abend und den frühen Morgen für Flugbewegungen nutzen. Die Fluglärm-Klage wurde damit in allen Punkten abgeschmettert.