„Herzlich Willkommen an Bord der XXX-Airline: Schnallen Sie sich jetzt an und ziehen Sie Ihren Sitzgurt fest. Sollten Sie nicht wissen, wie man einen Gurt schließt, wäre es besser, Sie würden sich nicht unbeaufsichtigt in der Öffentlichkeit bewegen.”
Nichts haben die Einwände genervter Anwohner in Leibzig und Halle gebracht. Das Bundesverwaltungsgericht entschied,
dass nach wie vor Tag und Nacht Militär- und Frachtmaschinen den Flughafen benutzen können.
Auch die zivile Luftfahrt darf weiterhin den späten Abend und den frühen Morgen für Flugbewegungen nutzen. Die Fluglärm-Klage wurde damit in allen Punkten abgeschmettert.