„Also gingen wir zu Atari und sagten, 'Hey, wir haben dieses erstaunliche Ding sogar aus einigen Ihrer Teile zusammengebaut, was halten Sie davon, uns zu finanzieren? Oder wir geben es Ihnen. Wir wollten es einfach tun. Zahlen Sie unser Gehalt, wir kommen und arbeiten für Sie'. Und Sie sagten, 'Nein'. Dann gingen wir zu Hewlett-Packard, und sie sagten, 'Hey, wir brauchen Sie nicht, Sie haben das College noch nicht abgeschlossen.'”
Apple Computer Inc. Gründer Steve Jobs über seine Versuche, Atari und HP an seinem und Steve Wozniak Personal Computer zu interessieren.
In den vergangen Jahrzehnten war die Rechtsprechung in Deutschland bezüglich Steuerhinterziehung doch etwas zu lasch. Das jedenfalls
Bemängelt der Bundesgerichtshof in Karlsruhe und handelt in einem Grundsatzurteil.
Demnach sollen Richter bei Hinterziehungen von mehr als 100.000 Euro ab sofort in der Regel Freiheitsstrafen (ohne Bewährung) verhängen. Nur in Ausnahmen soll der Delinquent noch mit bewährung davon kommen. Ab einer Million müssen es dann mindestens zwei jahre Gefängnis sein.
Prominentes "Opfer" dieser Regelung könnte Ex-Postchef Klaus Zumwinkel werden. Dessen Prozess wegen Steuerhinterziehung begann am Dienstag.