„Ullrich H. störte den Verkehr dadurch, daß er auf den Knien vom Park auf die Fahrbahn kroch, wo er nach dem Regen die verirrten Regenwürmer einsammelte.”
In den vergangen Jahrzehnten war die Rechtsprechung in Deutschland bezüglich Steuerhinterziehung doch etwas zu lasch. Das jedenfalls
Bemängelt der Bundesgerichtshof in Karlsruhe und handelt in einem Grundsatzurteil.
Demnach sollen Richter bei Hinterziehungen von mehr als 100.000 Euro ab sofort in der Regel Freiheitsstrafen (ohne Bewährung) verhängen. Nur in Ausnahmen soll der Delinquent noch mit bewährung davon kommen. Ab einer Million müssen es dann mindestens zwei jahre Gefängnis sein.
Prominentes "Opfer" dieser Regelung könnte Ex-Postchef Klaus Zumwinkel werden. Dessen Prozess wegen Steuerhinterziehung begann am Dienstag.