Als Coca-Cola in den 20er Jahren die berühmte braune Limonade auf den chinesischen Markt brachte, verwendete der Konzern nur wenig Zeit auf die komplexen linguistischen und kulturellen Aspekte der Namensforschung. Coca-Cola klang im chinesischen etwa wie Kou-ke-kou-la, was je nach Dialekt "Ein durstiger Mund und ein Mund voller Kerzenwachs" oder "ein weibliches Pferd, mit Kerzenwachs gefüllt" bedeutete. Coca-Cola bewies jedoch Lernfähigkeit und änderte die phonetische Übersetzung in Ke-kou-ke-le, was immer noch nach Coca-Cola klingt, aber nun "schmackhaft und glücklich" bedeutet.
In den vergangen Jahrzehnten war die Rechtsprechung in Deutschland bezüglich Steuerhinterziehung doch etwas zu lasch. Das jedenfalls
Bemängelt der Bundesgerichtshof in Karlsruhe und handelt in einem Grundsatzurteil.
Demnach sollen Richter bei Hinterziehungen von mehr als 100.000 Euro ab sofort in der Regel Freiheitsstrafen (ohne Bewährung) verhängen. Nur in Ausnahmen soll der Delinquent noch mit bewährung davon kommen. Ab einer Million müssen es dann mindestens zwei jahre Gefängnis sein.
Prominentes "Opfer" dieser Regelung könnte Ex-Postchef Klaus Zumwinkel werden. Dessen Prozess wegen Steuerhinterziehung begann am Dienstag.