„Bei der Untersuchung am Tatort wurde festgestellt, das der Täter aus der einbruchssicheren Kasse eine nicht festzustellende Menge von 2- und 5-Mark Stücken entwendete. Gesamtwert 270,-DM.”
Nach den Postzustellern haben nun sechs weitere brangen staatliche Vorgaben über Mindestlöhne zu beachten.
Hierbei handelt es sich um die Altenpflege, Wach- und Sicherheitsdienste, Großwäschereien, die Abfallwirtschaft, Bergbau- Spezialbetriebe sowie die Aus- und Weiterbildungsbranche. Geregelt werden diese Löhne im Arbeitnehmer-Entsendegesetz. Zudem besteht die Möglichkeit für Arbeitgeber und Gewerkschaften, auf Antrag ihren Tarif allgemein Verbindlich zu machen. D. h. dieser Tarif muss dann auch von Unternehmen, die keinem Arbeitgebervernad angehören als Mindestmaß eingehalten werden.
Eine der selten politischen Entscheidungen die ich als uneingeschränkt richtig ansehe. Es geht nicht an, dass jemand sich in einem anstrengend Job abstrampelt und nicht wesentlich mehr Geld hat als ein Langzeitsarbeitsloser.