Streit vor Gericht um Film zum Kannnibalen von Rohtenburg
« am: 25.05.2009, 22:58:26 »
Der Kannibale von Rotenburg soll in die Kinos kommen. Das beschäftigt jetzt den Bundesgerichtshof.
Der Bundesgerichtshof muss entscheiden, ob das Persönlichkeitsrecht von Armin Meiwes, der als Kannibale von Rotenburg bekannt geworden ist, über dem Recht der Kunst- und Filmfreiheit steht. Der bereits als Mörder zu lebenslanger Haft verurteilte Armin Meiwes hatte 2001 in seinem Haus in Rotenburg einen Mann ermordet und teilweise verspeist. Meiwes hatte sich gegen die Aufführung des Filmes vor dem OLG Frankfurt/Main bislang erfolgreich gewehrt, die Produktionsfirma legte Berufung ein.
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