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« Antwort #1 am: 04.03.2018, 18:23:34 » |
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"Unsere Leistungen sind etwas wert und haben ihren Preis“, so der Vorstandsvorsitzende ..."
Es gibt Bargeld. Man braucht keine "Leistung" einer Bank. Für Bargeld kriegt man alles. Ein Schuldner ist verpflichtet, auf Verlangen mit Bargeld zu leisten. Wenn er dieser nicht nachkommt, haftet er für die Unkosten.
Bundesbank:
"Als gesetzliches Zahlungsmittel bezeichnet man das Zahlungsmittel, das niemand zur Erfüllung einer Geldforderung ablehnen kann, ohne rechtliche Nachteile zu erleiden. Im Euroraum ist Euro-Bargeld das gesetzliche Zahlungsmittel; nur die Zentralbanken des Eurosystems dürfen es in Umlauf bringen. In Deutschland sind auf Euro lautende Banknoten das einzige unbeschränkte gesetzliche Zahlungsmittel. Euro-Münzen sind beschränkte gesetzliche Zahlungsmittel, da niemand verpflichtet ist, mehr als 50 Münzen oder Münzen im Wert von über 200 Euro anzunehmen."