„Wie zu Protokoll gegeben, wurden die vier Jugendlichen in einem unbeleuchteten Gäßchen von einer unbekannten älteren Frau angehalten, die über ihre kleine Rente jammerte und um einen Betrag für alkoholische Getränke bat. Da die vier Jugendlichen den Betrag nicht aufbringen konnten, wurden sie von der Unbekannten angegriffen und brutal zusammengeschlagen. Nach der Frau wird gefahndet.”
Rechtsanwalt Günter Freiherr von Gravenreuth waren die sechs Monate, die ihm das Amtsgericht Berlin-Tiergarten aufbrummte offenbar nicht genug. Nun darf er für ganze 14 Monate ohne Bewährung sitzen. So entschied es das landgericht Berlin.
Der Grund war die widerrechtliche Pfändung der Domain taz.de und damit nachgewiesener Betrug. Gravenreuth verbüsst bereits eine Bewährungsstrafe aus dem April 2008, diese beläuft sich auf 11 Monate, war aber zur Bewährung ausgesetzt gewesen.
Noch sitzt der Anwalt aber nicht körperlich. Sollte er binnen einer Woche keine Revision beantragen, dürfte ihm aber eine Vorladung einer Justizvollzugsanstalt ins Haus flattern.