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« Antwort #3 am: 22.09.2007, 13:41:13 » |
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Plastik: Einfach lügen ist viel besser als nix sagen...
Aber verträge daraus als nichtig anzusehen dürfte eigentlich keinerlei Gesetzgebung bedürfen, zumal dann, wenn die Leute überredet worden sind. Aber OK, fernmündliche Privatverträge grundsätzlich nichtig zu machen ist auch sinnig. Dabei darf es nur nicht bleiben. So ähnlich wie bei den Spammerlisten braucht man sich nur zu melden und wer einen dann noch mit Werbung anruft wird nicht nur bestraft sondern auch noch öffentlich gebranntmarkt und zwar nicht nur irgendwelche windigen Firmen sonden Namen, Adressen und Telefonnummern.