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« Antwort #6 am: 11.10.2009, 14:27:38 » |
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Als letzte Möglichkeit verbleibt dannach nur noch das Verfassungsgericht in Karlsruhe, welche das Sperrgesetz für nicht verfassungskonform erklären kann.
Erübrigt sich das nicht eh, wenn die Lisa Bonn Verträge unter Dach und Fach sind
...Bitte?!
Wie zum Deibel meinst du das? Ich meine ich kenne den Inhalt vom Vertrag nicht sonderlich, aber da wird sicher nicht
das Bundesverfassungsgericht abgeschafft... auf welchen Paragraphen beziehst du dich da?