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« Antwort #2 am: 09.04.2008, 15:00:13 » |
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da nach deutschem Recht bei privaten Veranstaltungen kein Problem mit dem Veröffentlichen auftritt wäre das der komplette Freibrief für privates Filesharing.
Manchmal wundert man sich doch über die amerikanische Rechtsprechung. Da denkt man, die leben noch im Polizeistaat und schon überholen einen die Richter links auf der GNU-Spur.
Es würde aber keinen allzugroßen Unterschied machen - die meisten besorgen sich mittlerweile doch ihre Musik irgendwo kostenlos.
Vielleicht nicht mehr unbedingt bei Tauschbörsen (etwas riskant), aber es gibt andere Mittel und Wege Daten im Internet auszutauschen
außer P2P. Außerdem - ein 500GB Verzeichnis auf einer Externen Festplatte ist schnell ausgetauscht. Ich verwende z.B. ab und an
einen Radiotracker der die Songs einfach mitstreamt, das ist 100%ig legal. Und wenn ich mal auf die schnelle ein bestimmtes Stück
haben möchte schaut man einfach bei youtube, streamt und konvertiert es...
Die heutige Musik ist von ihren Einnahmequellen eher auf andere Dinge als auf CD Verkäufe angewiesen. Und: es geht ihr doch gut.
Ich habe nichts dagegen für Musik zu bezahlen, wenn ich dafür gezielt das downloaden und speichern kann was ich möchte,
am besten mit kompletten Alben und nicht diese Feckelein, mit kompletten Tags.
Jedoch müssen die Preise für solche Flatrates auch realistisch bleiben - 10€ wär für den durchschnittlichen Taschengeldbeziehenden
Musikliebhaber vielleicht in Ordnung. Dann hätte die Musikindustrie 120€ von mir im Jahr (ca. 120€ mehr als jetzt), und ich könnte
glücklich meinem gut geordnetem Verzeichnis in bester Qualität lauschen.