„6. Dezember 1997 Kara Walton, Delaware, gewann ihren Prozess gegen ein Nachtlokal einer Nachbarstadt, nachdem sie sich zwei Zähne ausgeschlagen hatte, als sie aus dem Fenster der Toilette auf den Boden stürzte. Dies geschah, weil sie sich um die Bezahlung ihrer Konsumation in der Höhe von 3.50 Dollar drücken wollte. Das Gericht sprach ihr 12.000 Dollar plus die Zahnarztkosten zu...!”
Rechtsanwalt Günter Freiherr von Gravenreuth waren die sechs Monate, die ihm das Amtsgericht Berlin-Tiergarten aufbrummte offenbar nicht genug. Nun darf er für ganze 14 Monate ohne Bewährung sitzen. So entschied es das landgericht Berlin.
Der Grund war die widerrechtliche Pfändung der Domain taz.de und damit nachgewiesener Betrug. Gravenreuth verbüsst bereits eine Bewährungsstrafe aus dem April 2008, diese beläuft sich auf 11 Monate, war aber zur Bewährung ausgesetzt gewesen.
Noch sitzt der Anwalt aber nicht körperlich. Sollte er binnen einer Woche keine Revision beantragen, dürfte ihm aber eine Vorladung einer Justizvollzugsanstalt ins Haus flattern.