Übersicht Home   Forum Forum   Forum Bildergallerien   Chat Chat (0 online)
Hilfe  Hilfe  Suche
 Kalender  Kalender  Benutzerkarte  Karte
Willkommen Gast. Bitte einloggen oder registrieren.
Haben Sie Ihre Aktivierungs E-Mail übersehen?
*
Home > News (Forum) > Technik und Internet > Firmencomputer: Es müssen keine generellen Rundfunkgebühren bezahlt werden.
Seiten: [1] nach unten
News: Firmencomputer: Es müssen keine generellen Rundfunkgebühren bezahlt werden.  (Gelesen 3717 mal) Drucken
 
Jetzt News einliefern
 
Weitere News:
IconMyHeritage gehackt: 92 Mio. Nutzerdaten gestohlen
IconBitcoin-Absturz schickt Grafikkartenpreise auf Talfahrt
IconKriegserziehung für Kleinkinder: Youtube machts möglich, und zwar ohne Warnung
IconOracles langsamer Java-Ausstieg
IconNa geht doch, Roboter bauen Ikea-Stuhl zusammen
IconElektronischer Rechenschieber verliert Bürgermeisterwahl
IconInternet in Deutschland am Boden: Auch das Newsparadies lahm gelegt
IconOlivenkerne: Biologisches Baumaterial
IconMIT entwickelt Nebelsichtverfahren
IconForscher entwickeln unsichtbare Maske
Firmencomputer: Es müssen keine generellen Rundfunkgebühren bezahlt werden.
« am: 03.08.2009, 21:41:33 »

Für Firmen-PC müssen nicht in jedem Fall auch Rundfunkgebühren gezahlt werden. So hat das Verwaltungsgericht Schleswig nach einer Klage einer Softwarefirma entschieden.



Es reicht, nach Ansicht der Richter nicht aus, dass ein Computer Internetzugang habe. In den meisten Fällen ist es den Mitarbeitern sogar untersagt das Internet zu benutzen. Jedoch müssen, wenn der Computer für das Internet benutzt wird, auch entsprechende Gebühren bezahlt werden. Allein, weil ein Computer über die Möglichkeit verfügt, Rundfunk zu empfangen, kann wegen der vielseitigen Verwendungsmöglichkeiten eines Computers noch nicht darauf geschlossen werden, dass dies auch genutzt wird. Ebenso sei ein Computer nur dann als "neuartiges Rundfunkgerät" anzusehen, wenn er auch die Hardware habe um Audiosignale auszugeben. Es reicht nach Ansicht der Richter nicht aus, dass ein Rechner durch Einbau zusätzlicher Geräte empfangstauglich gemacht werden kann.

Wegen der grundsätzlichen Bedeutung haben die Richter die Option der Berufung offen gelassen. Die Rechtslage ist derzeit noch unklar. So entschieden Richter in Koblenz für das Entrichtung der Gebühren auch für einen nur beruflich genutzten Computer, Richter in Stuttgart aber dagegen.


Stichworte: rundfunkgebühren, Firmencomputer, Beruf, PC, GEZ, Gebühren
Stichworte: rundfunkgebühren  Firmencomputer  Beruf  PC  GEZ  Gebühren


Quelle: http://www.heise.de
Bildquelle: http://c3.ac-images.myspacecdn.com

     

Diese News stammt aus dem NewsParadies
Letzte Änderung: 04.08.2009, 10:23:20 von Mod  top
 IP: [ Gespeichert ]
 eingeliefert von: Gast    facebook  twitter  google+  
Gast
« Antwort #1 am: 04.08.2009, 14:21:37 »
schon GEZahlt?
 top
 IP: [ Gespeichert ]
hell

*
Kolumnist
Stammtisch HC

bronze Palme
« Antwort #2 am: 04.08.2009, 18:27:02 »
ja, ja, die Geier sind reinliche Tiere
 top
 IP: [ Gespeichert ]
Profil anzeigen WWW
Gast
« Antwort #3 am: 06.08.2009, 08:59:58 »
vor allem, die großen Unterstützen mit dem Geld der kleinen Leute... -.-
 top
 IP: [ Gespeichert ]
hell

*
Kolumnist
Stammtisch HC

bronze Palme
« Antwort #4 am: 06.08.2009, 23:29:54 »
genau, auf das kein Wichtiger auf was verzichten muß
 top
 IP: [ Gespeichert ]
Profil anzeigen WWW
Gast
« Antwort #5 am: 07.08.2009, 13:20:29 »
die kleinen müssen hungern, und dürfen niemals so groß werden.
 top
 IP: [ Gespeichert ]
0 Mitglieder und 0 Gäste betrachten dieses Thema.
« vorheriges nächstes »
Drucken
Seiten: [1] nach oben  
« vorheriges nächstes »
Gehe zu:    top

    Newsparadies | Impressum | Datenschutz | Powered by SMF 1.0.7.
© 2001-2005, Lewis Media. Alle Rechte vorbehalten.