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Surfen am Arbeitsplatz kein Kündigungsgrund
« am: 19.04.2010, 20:02:25 » |
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Privates Surfen im Internet ist kein Kündigungsgrund, selbst dann nicht, wenn der Mitarbeiter eine schriftliche Erklärung unterschrieben hat.
So urteilte das Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz in Mainz. Das Gericht gab damit einer Klage eines Arbeitgebers nach statt. Dieser hatte zwar die Erklärung unterschrieben und nach den Daten des Arbeitgebers auch privat gesurft, doch blieb dieser den Beweis einer erheblichen Beeinträchtigung der arbeitsvertraglich geschuldeten Leistung aus..
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Diese müsse aber vorhanden sein, um eine Kündigung sozial zu rechtfertigen. Insbesondere sei der Inhalt der angesurften Seiten unerheblich. Der Arbeitgeber hatte argumentiert, der Mitarbeiter hätte bei seiner Bank seinen privaten Kontostand abgefragt.
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Quelle: http://archiv.rhein-zeitung.de
Bildquelle: http://www.netlaw.de
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