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Home > News (Forum) > Technik und Internet > Surfen am Arbeitsplatz kein Kündigungsgrund
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News: Surfen am Arbeitsplatz kein Kündigungsgrund  (Gelesen 3920 mal) Drucken
 
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Surfen am Arbeitsplatz kein Kündigungsgrund
« am: 19.04.2010, 20:02:25 »

Privates Surfen im Internet ist kein Kündigungsgrund, selbst dann nicht, wenn der Mitarbeiter eine schriftliche Erklärung unterschrieben hat.



So urteilte das Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz in Mainz. Das Gericht gab damit einer Klage eines Arbeitgebers nach statt. Dieser hatte zwar die Erklärung unterschrieben und nach den Daten des Arbeitgebers auch privat gesurft, doch blieb dieser den Beweis einer erheblichen Beeinträchtigung der arbeitsvertraglich geschuldeten Leistung aus..
     
Diese müsse aber vorhanden sein, um eine Kündigung sozial zu rechtfertigen. Insbesondere sei der Inhalt der angesurften Seiten unerheblich. Der Arbeitgeber hatte argumentiert, der Mitarbeiter hätte bei seiner Bank seinen privaten Kontostand abgefragt.

Stichworte: Internet, Surfen, Arbeitsplatz, Urteil
Stichworte: Internet  Surfen  Arbeitsplatz  Urteil


Quelle: http://archiv.rhein-zeitung.de
Bildquelle: http://www.netlaw.de

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 eingeliefert von: hell  Profil anzeigen    facebook  twitter  google+  
hell

*
Kolumnist
Stammtisch HC

bronze Palme
« Antwort #1 am: 19.04.2010, 20:04:46 »
so langsam normalisiert sich der Arbeitsmarkt - dank der Gerichte Sad
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holp
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Kolumnist
Stammtisch HC

AltgedienterAltgedienter
« Antwort #2 am: 20.04.2010, 17:08:10 »
Mal 30 Sekunden nebenbei seinen Kontostand checken. Wasn Kündigungsgrund...  übergeben
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hell

*
Kolumnist
Stammtisch HC

bronze Palme
« Antwort #3 am: 20.04.2010, 22:59:52 »
ham bislang einige Firmen gemacht, wenn sie jemanden los werden wollten.
Damit dürfte nun Schluß sein
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