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Home > News (Forum) > Politik und Wirtschaft > Bundesgerichtshof hat Mordurteil von Kurfürstendamm Raser aufgehoben
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News: Bundesgerichtshof hat Mordurteil von Kurfürstendamm Raser aufgehoben  (Gelesen 7287 mal) Drucken
 
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Bundesgerichtshof hat Mordurteil von Kurfürstendamm Raser aufgehoben
« am: 01.03.2018, 22:29:36 »

Der Bundesgerichtshof hat das Urteil vom Berliner Landgericht im Fall der Berliner Raser revidiert und an das Landgericht zurückverwiesen


Bei einem spontanen Autorennen zwischen zwei jungen Männern auf dem Berliner Kurfürstendamm, im Jahre 2015, mit bis zu 170 km/h, kam bei einem Unfall ein 69-Jähriger Mann ums Leben.

In einem ersten Prozess vor dem Berliner Landgericht wurden die beiden Raser wegen Mordes zu Lebenslang verurteilt. Viele Stimmen meinten, dass das Urteil zu hart wäre und wie in früheren Fällen,  eine Verurteilung wegen Fahrlässigkeit ausgereicht hätte.

Der BGH  begründet nun die Aufhebung des Urteils mit einer nachlässigen Formulierung in der Entscheidungsbegründung des Landgerichts:  "Ein nachträglich gefasster Vorsatz, der sogenannte dolus subsequens, genügt für eine Verurteilung nicht. Stößt etwa ein Wanderer einen Felsblock ohne nachzudenken einen Abhang hinunter und bemerkt erst, als der Stein bereits unaufhaltsam Richtung Tal rollt, dass am Fuße des Bergs Menschen stehen, so macht ihn ein dann gefasster Tötungsentschluss nicht zum Mörder.

Der Vorsatz muss also  in dem Zeitpunkt vorliegen, in dem der Täter gehandelt hat.  Auch kritisierte der BGH, dass der Frage einer möglichen Selbstgefährdung durch einen Unfall zu wenig Bedeutung beigemessen wurde.

Nun muss vom Landgericht Berlin ein neues Urteil gesprochen werden, wobei bei der Verurteilung wegen Fahrlässigkeit die beiden angeklagten mit höchstens 5 Jahren Gefängnis rechnen müssen.



Stichworte: Raser, Urteil, Kürfürstendam, Gericht, BGH, Auto, Berlin
Stichworte: Raser  Urteil  Kürfürstendam  Gericht  BGH  Auto  Berlin


Quelle: http://www.zeit.de
Bildquelle: http://img.zeit.de

     

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Micha

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InventarInventarInventar
« Antwort #1 am: 01.03.2018, 23:04:01 »
Zitat
Stößt etwa ein Wanderer einen Felsblock ohne nachzudenken einen Abhang hinunter und bemerkt erst, als der Stein bereits unaufhaltsam Richtung Tal rollt, dass am Fuße des Bergs Menschen stehen, so macht ihn ein dann gefasster Tötungsentschluss nicht zum Mörder.

Tschuldigung !
Ich sehe denn dann da noch einen gewissen Unterschied.

Zwischen "Nebenbei" mal Felsbrocken rollen..

und mit Absicht  170/kmh in der Innenstadt.

Vielleicht bin ich etwas zu Hart /oder Sanft  ?

8 Jahre sollten es mindestens sein..
Die bekommt sogar schon ein Bankräuber der niemandem was getan hat.
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Bycoiner

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Stammtisch HC

« Antwort #2 am: 01.03.2018, 23:32:46 »
Die haben sich auch bis jetzt wohl nicht entschuldigt wegen ihrem Verhalten bei den Hinterbliebenden - nach der neusten Rechtsprechung gibt es jetzt bei solchen Delikten auch bis zu 10 Jahren bei Autorennen.



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Micha

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Stammtisch HC
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InventarInventarInventar
« Antwort #3 am: 01.03.2018, 23:48:43 »

Soll ich wieder Michasarkasmus ?

Aufm Nürburgring festbinden und sich von Vettel plattmachen lassen ?

Und wenn der sie nicht trifft, kommt dann im Sekundenabstand das nächste Elementierungskomando vorbei.

Ich weiß ..
Lustig ist das nicht...
Aber Leute, die Gehirnlos andere Leute gefährden..  gehören nicht wirklich zu meinen Symphatieträgern.  Keine Ahnung
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klemmbrett
« Antwort #4 am: 02.03.2018, 10:46:07 »
Die haben sich auch bis jetzt wohl nicht entschuldigt wegen ihrem Verhalten bei den Hinterbliebenden - nach der neusten Rechtsprechung gibt es jetzt bei solchen Delikten auch bis zu 10 Jahren bei Autorennen.





Das kann man hier leider noch nicht anwenden.
Es wird, wenn der Richter es richtig sieht, zu maximal 5 Jahren kommen.
Mord ist, finde ich, auch etwas zu drast angesetzt.
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amb
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« Antwort #5 am: 03.03.2018, 04:08:21 »
Ich finde es richtig, weil man muß immer noch einen Unteschied zu jenen Leuten ziehen können, die absichtlich jemanden umbringen. Hier ist zwar jemand gestorben und die Knilche haben viel riskiert aber zum einen ebenso selbst und zum anderen ist es so, daß man für jemanden, der vorsätzlich Mordet eine Strafe haben muß, die deutlich noch größer ist als die dieser Leute. Deshalb finde ich das bisherige Urteil nicht ok und diese Rückgabe ist für mich vollkommen ok.
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Micha

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Stammtisch HC
Micha selbst
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InventarInventarInventar
« Antwort #6 am: 03.03.2018, 04:53:07 »
Rein "Praktisch" betrachtet ist es  fahrlässig..

"Absichtlich jemanden
umbringen sieht dann schon anders aus.
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LuxemBourg

****

« Antwort #7 am: 04.03.2018, 15:32:20 »
Auch wenn es nicht die Definition von Mord trifft, dann auch nicht von grob Fahrlässig. wie es letzlich vor Gericht genannt wird ist mir egal  solange das Strafmaß für mich passt, also eher in Größenordnung Mord
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G-H-Gerger

***

« Antwort #8 am: 04.03.2018, 18:15:42 »
Seltsam, dass alle Kommentatoren hier auf die Richtlinien der Rechtsnormen nicht eingehen. Unser Rechtssystem hat eine recht klare Definition für Mord zu bieten: §211 Absatz 2.
"Mörder ist, wer

    aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen,

    heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder

    um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken,

einen Menschen tötet."

Die "niederen Beweggründe" und "gemeingefährlichen Mittel" sind bei dem Autorennen m.E. klar erkennbar.
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amb
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« Antwort #9 am: 05.03.2018, 16:47:06 »
@Gerger

Wann würden sie denn dann von Fahrlässiger Tötung sprechen, denn ich sehe das in jedem falle so, daß der Täter dann ein Mörder ist im Sinne des §211, wenn er dies beabsichtigt, denn sonst würde der §222 völlig Obsolete sein, denn ab wann man eine Handlung als niederen Beweggrund sieht ist nun mal Ermessenssache und die gemeingefährlichen Mittel - nun ein Auto wäre das bei einer Tötungsabsicht. Bei einem ungewollten Unfall ist es zwar immer noch eine Tötung aber in meinen Augen kein Mord. Wenn sie so wollen, dann kann man jemandem vorwerfen, daß er das Töten in kauf genommen hat. Allerdings bin ich mir nicht sicher, daß jemand der so was macht überhaupt so weit denkt.

Weil, mit ihrer Definition ist jede Fahrlässige Tötung ein Mord. Für mich ist es das nur, wenn die Absicht zum Töten das Ziel der Handlung war.

Nur muß man das nachweisen können. Ich kann das hier nicht, zumal die Fahrer dabei ihr eigenes Leben mit aufs Spiel setzen. Wenn das Fahrzeug ein Laster gewesen wäre, dann hätte es halt die zusammengefalltet. Was man dann als gerechter empfindet aber einen Vorsatz sehe ich eben überhaupt nicht.
 
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Bycoiner

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Stammtisch HC

« Antwort #10 am: 05.03.2018, 18:56:22 »
@Gerger

.. Allerdings bin ich mir nicht sicher, daß jemand der so was macht überhaupt so weit denkt.


 




Nicht auf Tatbestands-Merkmale kommt es danach an, sondern auf den Charakter des Verbrechers.

"Absicht: Sie stehen im 10. Stockwerk eines Hochhauses am offenen Fenster und haben einen Ziegelstein in der Hand. Absicht: Unten geht Ihr Feind  vorbei. Sie zielen auf ihn und werfen den Stein. Direkter Vorsatz: Sie werfen den Stein aus dem Fenster und denken: Schade, aber Irgendjemanden da unten wird er treffen. Bedingter Vorsatz: Sie werfen den Stein aus dem Fenster und denken: Mal schauen, wie das Schicksal entscheidet. Es kann daneben gehen. Wenn nicht, ist es mir auch egal. Bewusste Fahrlässigkeit: Sie werfen den Stein und denken: Der wird schon niemanden treffen. Unbewusste Fahrlässigkeit: Sie wollen den Stein aufs Fensterbrett legen, dabei rutscht er Ihnen ab und fällt."


Einen fahrlässigen Mord gibt es nicht.

Die Raser vom Kudamm sowie den sonstigen "Rennstrecken" sind den braven Bürgern wesentlich näher - als es diesen lieb ist.
Letzte Änderung: 05.03.2018, 19:02:52 von Bycoiner  top
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