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« Antwort #4 am: 06.06.2018, 18:34:24 » |
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Machen "Wir" uns mal nichts vor.
(Hier geht es nicht um Gartenzaunkämpfe vor 1970; .. oder wann auch immer)
Das Internet und die Folgen (siehe dieses Forum
) haben seit Anbeginn mit seltsamen (und aber auch überlegten) Folgen, zu kämpfen.
Die Komplexivität (was'n Wort) verlangt nach Entscheidungen... Das DIESE durchaus von Leuten getroffen werden, die gestern noch Kühe melkten, ist seit je her ein leidiges Thema.
(Ich versuche an dieser Stelle mal die Füße ruhig zu halten.. und mich auf "Kleine" zu beschränken; weil wenn ich z.B. über Fratzenbuch nachdenke bekomme ich gleich das große
)
(Auch wenn es jetzt ein wenig vom momentanen Standpunkt entfernt ist)
"Mit einem Guten Anwalt, hätte (und könnte ich noch Heute) eine Menge an Forenbetreiber verklagen können,
(Und das nur weil: Fehlendes Impressum)
Hätte eine Menge Geld einbringen können.
Lieb (Dumm: Man nenne es so wie man will) wie ich bin.. habe ich aber die Leute vorher angeschrieben.
FAZIT: Was ich sagen will..
"Einigen, die es besser wissen müßen (Fratzenbuch, ect.) ...denen sollte man gehörig in den Arsch treten.
"Kleineren", die nicht immer im Bilde sind, was da grade wieder wo passiert, gehört eine Schonfrist auferlegt.
Nachtrag:
Facebook gewährt Hardware-Herstellern Zugriff auf User-Daten
Nach Informationen der „New York Times“ hat Facebook über 60 Geräteherstellern seit Jahren Zugriff auf sensible Nutzerdaten gewährt, darunter unter anderem Apple, Microsoft, Samsung und Blackberry. Brisant sind dabei gleich zwei Punkte: Einerseits soll das Unternehmen die Daten auch dann weitergegeben haben, wenn der Nutzer einer Weitergabe ausdrücklich widersprochen hat. Das begründet Facebook damit, dass die betroffenen Unternehmen als „Partnerfirmen“ gelten, und damit keine Drittparteien darstellen. Zudem sollen unter den geteilten Daten aber nicht nur die des Geräte-Besitzers sein, sondern auch Informationen zu dessen Facebook-Freunden – selbst wenn diese ihr Konto bereits gelöscht hatten. Facebook betonte, dass man mit dem Vorgehen weder gegen die eigenen Datenschutzregeln noch gegen die Auflagen der Aufsichtsbehörde verstoße.
n-tv.de, spiegel.de