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Home > News (Forum) > Technik und Internet > Gläserner Fluggast im Kreuzfeuer des Datenschutz
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News: Gläserner Fluggast im Kreuzfeuer des Datenschutz  (Gelesen 4421 mal) Drucken
 
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Gläserner Fluggast im Kreuzfeuer des Datenschutz
« am: 19.11.2007, 00:31:32 »
Bundesdatenschutzbeauftragter Peter Schaar hat ein Problem. Es lautet einmal mehr: USA. Genauer die Speicherung von Flugdaten Deutscher in den USA. Beispielsweise würden die US-Behörden es künftig möglich machen, Fingerabdruckdaten mit Kreditkartennummern zu verbinden.

Der Verbleib der Daten könne nicht definitiv sichergestellt werden.


Quelle: http://www.bkz-online.de

Stichworte: Gläserner Fluggast, Datenschutz, US-Behörden
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Diese News stammt aus dem NewsParadies
Letzte Änderung von hell  top
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Kolumnist
Stammtisch HC

bronze Palme
« Antwort #1 am: 19.11.2007, 00:36:59 »
ist gar nicht so aufgefallen, daß ja die Amis nicht nur Fingerabdrücke nehmen sondern die auch gleich 1984-Manier an die werbetreibende Wirtschaft weitergeben. Da wundert es dann doch kaum, wenn man von dubiosen Organisationen mit allem möglichen zugeworfen wird, nur weil man gerade mal in irgendein raster passt und als kaufkräftig gilt. So nach dem Motto:

"Sehr geehrter Herr X,

wann haben Sie Sich eigentlich das letzte Mal gefragt, wie es ihrer wehrten Frau Mutter geht? Sicher ist sie mit ihren 73 Jahren nicht mehr so gut zu Fuß und könnte Hilfe in ihrer 75qm-Mietwohnung gebrauchen.

Wir helfen Ihnen!

Für nur wenige hundert Euro pro Monat können Sie ihr schlechtes gewissen freikaufen...."
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derMarcel
« Antwort #2 am: 19.11.2007, 12:29:46 »
Den meisten Menschen dürfte es in Zeiten von PayBack Karten (und was es nicht sonst noch alles gibt) ziemlich egal sein, welche ihrer Daten auf welchem Weg an die Wirtschaft gelangen.  Augen rollen
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hell

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Kolumnist
Stammtisch HC

bronze Palme
« Antwort #3 am: 19.11.2007, 13:53:49 »
tja, aber da habe ich die Wahl und auch für diese Weitergabe gibt es Vorschriften. Hier ist die Sachlage anders: Der Abdruck wird von mir erzwungen und ich habe keinerlei Kontrolle über die Weitergabe. Ich kann ja noch nicht mal jemanden wegen der Weitergabe verklagen.
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