„Wie der Verband der Krawattenhersteller verlauten ließ, sei die "Weiberfasnacht" immer für einen "Extraumsatz" gut, und deswegen sollte Frau auch weiterhin mit geschmacklosen Krawatten zu Weihnachten aufwarten.
Im Gegenzug, forderte die Delegation der Scherenhersteller (größtenteils aus Solingen und der Schweiz angereist) eine Gewinnbeteiligung.
Ein Sprecher unter Tränen: "Schließlich liefern wir das Werkzeug, und das hält um einiges länger!!!"
Berlin: Ein Abgeordneter der "Pappnasenindustrie" forderte im Bundestag eine Verankerung von Krawatten und Scheren im Waffengesetz...schließlich seien beide Gegenstände sehrwohl zu Tötungsdelikten geeignet...
Ungeachtet dieses Konfliktes, forderte der Verband der Feuerwehrleute, die "Funkenmarie(s)chen" aus präventiven (Sicherheits)Gründen einzeln schützen zu dürfen. (Brandgefahr!!)
Dazu ein Sprecher des Bundestages: "Wenigstens einmal im Jahr, kommen konstruktive Eingaben auf den Tisch"  Wie der Verband der "Narrenkappenhersteller" betont, so sind die genannten,zwar ein guter Schutz, gegen herumfliegende Bonbons und Konfetti...allerdings sei ein "Ganzjahresmodell" für Arbeit-Sport und Spiel vorerst noch nicht in Planung.
Wie der Verband der Verbandsindustrie mitteilt,sollen neue Wege der Vermarktung beschritten werden.
So sei eine "Neueinbindung" (schönes Wortspiel) aller noch "herumgeisternden" Mumien geplant.
Ausschlaggebend,war, dem Pressesprecher zufolge ein Video, was eine völlig "verlotterte" Mumie bei planlosem Herumirren zeigt.
Der Verbandssprecher weiterhin: "Ein sauberer und Maßgeschneiderter Verband, (mit optimiertem Blickbereich) ist ein wirkungsvoller Schutz vor solchen Unpässlichkeiten"”
das hatten sich die Herren des Rosa Riesen so gedacht. Ein freenet City Line Preselection-Kunde hatte sich offenbar an der Haustür für einen
anderen Anbieter entscheiden. Diese Entscheidung aber später widerrufen und dies der Telekom mitgeteilt. Statt nun aber die Preselection wieder auf freenet zu stellen, ließ die Telekom den Kunden über das eigene Netz laufen, was dieser erst nach Monaten bemerkte.
Der Kunde klagte und zog bis vors OLG Köln, wo er recht bekam. Darauf hin ging die Telekom zum BGH und verlor. Die Ausrede des Rosa Riesen, es hätte sich um einen Irrtum gehandelt ließ das Bundesgericht genauso wenig gelten wie das OLG.