„Etwas Sinnlichkeit und Parteilichkeit für den Freund scheint mir zur Freundschaft in dieser Welt zu gehören. Denn wolltest du an ihm nur die wirklch ehr- und liebenswürdigen Eigenschaften ehren und lieben, wofür wärst du dann sein Freund; das soll ja jeder unparteiische Mensch tun. Nein, du mußt deinen Freund mit allem, was an ihm ist, in deinen Arm und deinen Schutz nehmen.”
NPD-Bundesvorsitzender Udo Voigt hat geklagt und verloren. Eigentlich hatte er im Herbst 2009 einen Urlaub im Hotel "Esplanade" in Bad Saarow verleben wollen, doch
daraus wurde nichts. Die Hotelleitung schmiss ihn achtkantig raus. Als Begründung gab sie an, dass Voigt braune Gesinnung nicht zum "Wohlfühlerlebnis", welches das Hotel anbiete, passe.
Tief in seinen Persönlichkeitsrechten gekränkt zog Voigt daraufhin vor Gericht. Doch auch das Landgericht Frankfurt (Oder)erteilte dem NPD'ler eine Abfuhr. Im vorliegenden Fall hätte das Gericht kein entsprechendes Persönlichkeitsrecht feststellen können.