„O glücklich, wer noch hoffen kann, aus diesem Meer des Irrtums aufzutauchen! Was man nicht weiß, das eben brauchte man, und was man weiß, kann man nicht brauchen.”
NPD-Bundesvorsitzender Udo Voigt hat geklagt und verloren. Eigentlich hatte er im Herbst 2009 einen Urlaub im Hotel "Esplanade" in Bad Saarow verleben wollen, doch
daraus wurde nichts. Die Hotelleitung schmiss ihn achtkantig raus. Als Begründung gab sie an, dass Voigt braune Gesinnung nicht zum "Wohlfühlerlebnis", welches das Hotel anbiete, passe.
Tief in seinen Persönlichkeitsrechten gekränkt zog Voigt daraufhin vor Gericht. Doch auch das Landgericht Frankfurt (Oder)erteilte dem NPD'ler eine Abfuhr. Im vorliegenden Fall hätte das Gericht kein entsprechendes Persönlichkeitsrecht feststellen können.