Berufseinbrecher T. aus Komm versteht die Welt nichtmehr!!! Nachdem er der Aufforderung eines großen Telekommunikationsunternehmens folge leistete: "Steigen Sie ein..in Ihrem T-Punkt"...mußte er sich nun vor Gericht verantworten. Auf seinen Einwand hin, das es ja wohl nur Recht und Billig wäre,der Aufforderung nachzukommen, erwähnte der vorsitzende Richter A.B.Zocke,daß Recht und Gesetzt 2 verschiedene Füße wären;was den Angeklagten dazu veranlasste;sehr betroffen auf seine Schuhe zu sehen.
Darauf hin brach ein Tumult unter der Zuhörerschaft (die größtenteils aus "abgesanden" der konkurierenden Unternehmen bestand) aus.
Die durch Handy informierten Sicherheitskräfte,sorgten darauf durch Überlastung aller Netze dafür,das im Nullkommanix Ruhe eintrat...
Darauf hin beantragte der Verteitiger,eine Beschlagnahmung des Handys,um sogleich einen Befangenheitsantrag zu stellen,da der Richter oben genannten Anbieter benutzte.  In nur wenigen Minuten wurde die Verhandlung auf den St. Nimmerleinstag verschoben,und der Angeklagte konnte (nach Einzug seiner Schuhe) den Gerichtssaal auf freiem Fuß verlassen,wo sich sofort eine Delegation der "freischaffenden Schuhverkäufer" auf ihn stürzte.”
In der Ausgabe von 18. September der Entertainment Weekly werden Videos zu sehen sein. In einem Extraheft ist ein Chip mit Bildschirm angebracht (320*240 Pixel), sodass dort beim Aufklappen das Video abgespielt werden kann. Diese Technik wird nur bei Abos in New York und Los Angeles eingesetzt.
Diese Technik wurde von einem auf Audiochips (zum Beispiel für Audioglückwunschkarten) entwickelt. Diese Werbemöglichkeit kann 40 Minuten Video speichern, mit dem Anwender interagieren und bis zu 70 Minuten Videos abspielen. Dann kann es mittels USB wieder aufgeladen werden.
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