„6. Dezember 1997 Kara Walton, Delaware, gewann ihren Prozess gegen ein Nachtlokal einer Nachbarstadt, nachdem sie sich zwei Zähne ausgeschlagen hatte, als sie aus dem Fenster der Toilette auf den Boden stürzte. Dies geschah, weil sie sich um die Bezahlung ihrer Konsumation in der Höhe von 3.50 Dollar drücken wollte. Das Gericht sprach ihr 12.000 Dollar plus die Zahnarztkosten zu...!”
Offenbar geht der Tod der drei Frühchen im Mainzer Klinikum auf einen Transportschaden zurück.
Die Ermittlungen ergaben, dass sich an einer beim Transport beschädigten Flasche für eine Zutat der Infusion Darmbakterien abgefunden haben. Diese waren für den Tod der Babys ursächlich. "In dieser Flasche wurden die Keime, um die es geht, nachgewiesen", so Oberstaatsanwalt Klaus-Peter Mieth und weiter:
"Wir haben Anlass zu der Annahme, dass es irgendwo zwischen Abfüllung und Eintreffen in die Uniklinik zu der Beschädigung und der Verkeimung gekommen ist".