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Home > News (Forum) > Regionen > U-Bahn-Schläger wegen versuchten Mordes verurteilt
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News: U-Bahn-Schläger wegen versuchten Mordes verurteilt  (Gelesen 6430 mal) Drucken
 
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U-Bahn-Schläger wegen versuchten Mordes verurteilt
« am: 08.07.2008, 13:55:58 »

Die Jugendkammer des Landgerichts München sprach heute ihr Urteil über die U-Bahn-Schläger, die kurz vor Weihnachten des vergangenen Jahres einen Mann mit Schlägen und Tritten lebensgefährlich verletzten.



Der 21-jährige Türke Serkan A. und der 18-jährige Griechie Spyridon L. mussten sich heute für den brutalen Angriff auf einen pensionierten Schulleiter verantworten. Weil der Mann die Beiden auf das Rauchverbot, das in der U-Bahn herrscht, hingewiesen hatte, wurde er von den jungen Männern mit Schlägen und Tritten attackiert. Er wurde dabei lebensgefährlich verletzt und erlitt einen dreifachen Schädelbruch und eine Blutung im Gehirn. Die Tat wurde von einer Überwachungskamera aufgezeichnet.
Während der Verteidiger der Angeklagten auf versuchte Körperverletzung plädierte, forderte die Staatsanwaltschaft eine Verurteilung wegen versuchten Mordes.
Die Richter folgten der Forderung des Staatsantwaltes und verurteilten Serkan A. zu 12 Jahren und Spyridon L. zu achteinhalb Jahren Haft.


Stichworte: U-Bahn-Schläger, Urteil, Gericht
Stichworte: U-Bahn-Schläger  Urteil  Gericht


Quelle: www.tagesspiegel.de
Bildquelle: http://estb.msn.com/i/AB/B899B791AA1FF95087799EAD32D4.jpg



     

Diese News stammt aus dem NewsParadies
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bronze Palme
« Antwort #1 am: 08.07.2008, 14:12:43 »
war das noch Jugendstrafe?
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Lion

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InventarInventarInventar
« Antwort #2 am: 08.07.2008, 15:00:47 »
Beim 18-Jährigen wars Jugenstrafe beim anderen schon das Erwachsenenstrafrecht.
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Stammtisch HC

bronze Palme
« Antwort #3 am: 08.07.2008, 20:03:30 »
kommt mir etwas wenig vor, alles in allem

Übrigens sollen die beiden nur die Hälfte der Strafen absitzen müssen
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Lion

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InventarInventarInventar
« Antwort #4 am: 08.07.2008, 20:52:06 »
Warum nur die Hälfte? 
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bronze Palme
« Antwort #5 am: 08.07.2008, 22:53:55 »
danach sollen sie ausgewiesen werden
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InventarInventarInventar
« Antwort #6 am: 08.07.2008, 23:14:35 »
Achso!  Warum dann nicht gleich?
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LuckyStrike
« Antwort #7 am: 09.07.2008, 01:18:59 »
Man will doch den Steuerzahler noch belasten...
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InventarInventarInventar
« Antwort #8 am: 09.07.2008, 11:14:02 »
Achso, na dann ists klar.  autsch!
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bronze Palme
« Antwort #9 am: 09.07.2008, 22:30:43 »
oder sie sollen nicht gleich wieder freigelassen werden
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Lion

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InventarInventarInventar
« Antwort #10 am: 09.07.2008, 22:58:12 »
Wahrscheinlich das. In der Türkei, bzw. in Griechenland müssten sie ja nicht hinter Gitter oder?
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LuckyStrike
« Antwort #11 am: 10.07.2008, 00:26:46 »
Na man muss auch überlegen das sie noch nie in der Türkei waren, der Deutsche Staat sie "aufgezogen" hat - und was der staat verbockt müssen später die Bürger auslöffeln... Eigentlich ein armutszeugnis wenn der Staat Menschen abschiebt die genauso wenig wie wir mit der Türkei zu tun haben...
Letzte Änderung: 10.07.2008, 18:00:47 von LuckyStrike  top
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bronze Palme
« Antwort #12 am: 10.07.2008, 17:39:15 »
... aber keine deutsche Staatsbürgerschaft wollen...

ich weiss nicht, ob sie in der Türkei weiter verfolgt würden. In Griechenland nehme ich das an.
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