„Auf die erstattete Anzeige hin wurde der Hauptwachtmeister mit der Untersuchung der Unfallstelle beauftragt. Er stellte fest, daß die Baugrube zwar nicht beleuchtet, jedoch mit einer Warntafel "Vorsicht, Gefahr!" beschildert war. Die gut sichtbar angebrachte Tafel konnte man auch bei Dämmerung aus einer Entfernung von ca. 60cm sehen. Natürlich mußte der Lesende aufpassen, daß er nicht hinfiel.”
Das Finanzgericht Niedersachsens hat am 25.11. eine Entscheidung getroffen.
Es hält den nach 20 Jahren Wiedervereinigung immer noch laufenden Solidaritätszuschlag für Grundgesetzwidrig und hat den Sachverhalt zur Klärung an das Bundesverfassungsgericht gegeben.
Für den Einzelnen bedeutet dies, Einspruch gegen Steuerbescheide von 2007, 2008, 2009 und alle Zukünftigen zu erheben. Gleichzeitig sollen sie das Ruhen des Verfahrens unter Inbezugnahme auf den Beschluß des Finanzgerichts beantragen. In diesem Fall würden die Finanzämter den Einspruch ruhen lassen, bis das Bundesverfassungsgericht ein Urteil gesprochen hat. Der Einspruch muß aber immer binnen eines Monats nach Erhalt des Steuerbescheides erfolgen.