Das Finanzgericht Niedersachsens hat am 25.11. eine Entscheidung getroffen.
Es hält den nach 20 Jahren Wiedervereinigung immer noch laufenden Solidaritätszuschlag für Grundgesetzwidrig und hat den Sachverhalt zur Klärung an das Bundesverfassungsgericht gegeben.
Für den Einzelnen bedeutet dies, Einspruch gegen Steuerbescheide von 2007, 2008, 2009 und alle Zukünftigen zu erheben. Gleichzeitig sollen sie das Ruhen des Verfahrens unter Inbezugnahme auf den Beschluß des Finanzgerichts beantragen. In diesem Fall würden die Finanzämter den Einspruch ruhen lassen, bis das Bundesverfassungsgericht ein Urteil gesprochen hat. Der Einspruch muß aber immer binnen eines Monats nach Erhalt des Steuerbescheides erfolgen.